11. Workshop Gasmengenmessung-Gasanlagen-Gastechnik 2022, Rheine, 29-31, März, 2022, Deutschland
Freie Schlagworte
Gasabrechnung ; Wasserstoffeinspeisung ; PTB Technische Richtlinie Gas 19
Zusammenfassung
Die Einspeisung von Wasserstoff in ein Verteilnetz kann zu Problemen bei der eichrechtskonformen Bestimmung der dem Endverbraucher gelieferten Energiemenge führen, da die derzeit geltenden Technischen Regeln und Meßgeräte für reines Erdgas entwickelt wurden und nur sukzessive an die neue Situation angepaßt werden. In der aktuellen Ausgabe des DVGW Arbeitsblattes G 260 "Gasbeschaffenheit" wird für abgetrennte Netzbezirke die Einspeisung von erneuerbaren Gasen, d. h. auch Wasserstoff, mit beliebigen Anteilen gestattet, sofern die Abrechnung gemäß DVGW Arbeitsblatt G685 "Gasabrechnung" gewährleistet ist und keine verwendungs- oder sicherheitstechnischen Randbedingungen verletzt werden. Die derzeit (Dez. 2021) gültige Technische Richtlinie Gas 19 der PTB (TR G19) "Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz" von 2014 definiert Anforderungen an die Meßgeräte zur Bestimmung des Energiegehaltes, nämlich Gaszähler, Mengenumwerter und Gasbeschaffenheitsmeßgeräte sowie Verfahren zur Berechnung des Abrechnungsbrennwertes in mehrseitengespeisten Netzen. Akzeptierte Verfahren zur Bestimmung eines Abrechnungsbrennwertes sind entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685-2 das Verfahren der Gasbeschaffenheitsverfolgung und das Mittelwertverfahren. Die TR G19 wird derzeit überarbeitet, um sicherzustellen, daß durch eine auch beliebig hohe Wasserstoffeinspeisung kein Verbraucher unzulässig bevorteilt oder benachteiligt wird. Dazu werden verschiedene Einspeiseszenarien konstruiert, die in Abhängigkeit vom aufnehmenden Netz (Transportnetz, Regionalverteilnetz, Ortsverteilnetz) eine unterschiedliche Herangehensweise des Netzbetreibers fordern. Transportnetze sind grundsätzlich meßtechnisch vollständig ausgerüstet, d. h. hier wird jeder Ausspeisebrennwert mit diskreten Meßgeräten oder mittels Brennwertrekonstruktionssystem eichrechtskonform gemessen, stellen somit in diesem Zusammenhang kein Problem dar. In Regionalverteilnetzen ist gegebenenfalls der Einsatz eines Gasbeschaffenheitsverfolgungssystems vorteilhaft oder notwendig. In mehrseitengespeisten Ortsverteilnetzen, in denen Gasbeschaffenheitsverfolgungssysteme aufgrund des hohen Vermaschungsgrades, der niedrigen Drücke oder der geringen Strömungsgeschwindigkeiten an technische Grenzen stoßen, führt das Mittelwertverfahren aufgrund der sog. 2 %-Grenze im allgemeinen zu maximalzulässigen Wasserstoffanteilen in der Größenordnung von 5 %. Um die politisch gewünschte Einspeisung auch größerer Wasserstoffmengen zu ermöglichen, wird deshalb eine gestufte Herangehensweise vorgeschlagen:
1. Steuerung der Volumenströme so, daß keine signifikanten oder systematischen Abweichungen zwischen Einspeisebrennwerten und Abrechnungsbrennwerten auftreten.
2. Einsatz eines Gasbeschaffenheitsverfolgungssystems.
3. Bildung von zusätzlichen Brennwertbezirken mit eindeutiger Gasbeschaffenheit.
4. Verwendung eines Abrechnungsbrennwertes, der nur kurzzeitig und für eine geringe Menge um mehr als 2 % von den Einspeisebrennwerten abweicht.
5. Bestwertabrechnung.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann nicht endgültig festgestellt werden, ob diese Vorgehensweise bei allen betroffenen Kreisen Zustimmung findet.
Themenbereich der Metrologie
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Zitierung
Sarge, S. M. (2022). Wasserstoffeinspeisung in das Erdgasnetz aus Sicht der Eichbehörden und der Physikalisch-Technischen Bundeanstalt. 11. Workshop Gasmengenmessung-Gasanlagen-Gastechnik 2022, Rheine, 29-31, März, 2022, Deutschland.