| Zugriffsnummer | 44232 |
| Dokumenttyp | Zeitschriftenartikel |
| Peer Review | ohne Peer Review |
| Sprache | Deutsch |
| Titel | Schon wieder eine Neufassung der TRBS 3151/TRGS 751? : Aktualisierung der Technischen Regel zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen |
| Autor(in); Institution |
Frobese, Dirk-Hans; 3.7, Grundlagen des Explosionsschutzes, PTB-Braunschweig
|
| Quelle/Jahr | Technische Sicherheit: 10 (2020), 04-05, 10 - 16 |
| ISSN | 2191-0073 |
| Verlag | Düsseldorf: VDI Fachmedien |
| Freie Schlagworte | Tankstellen ; Gasfüllanlagen ; Betriebssicherheitsverordnung ; Technische Regeln |
| Zusammenfassung | Im Oktober 2012 erschien als Ersatz für die frühere TRbF 40 die TRBS 3151/TRGS 751, die Anforderungen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen enthält. Bereits in 2015 erschien eine Neufassung dieser Regel, in der neben Änderungen in der Struktur der Regel auch eine Anpassung der TRBS 3151/TRGS 751 an die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung und die Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 3. Februar 2015 erfolgte. In der praktischen Anwendung dieser Technischen Regel ergaben sich Fragen, die eine Überarbeitung der Technischen Regel erforderlich machten. Insbesondere wurden zusätzlich Anforderungen an Gasfüllanlagen für die Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas und Wasserstoff in die TRBS 3151/TRGS 751 aufgenommen. Die vorgenommenen Änderungen waren so umfangreich, dass vom Verordnungsgeber am 28. November 2019 eine Neufassung der TRBS 3151/TRGS 751 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht worden ist. Sie ersetzt die bisherige Fassung vom Oktober 2015. |
| Themenbereich der Metrologie | Physikalische Sicherheitstechnik, Explosionsschutz |
Zitierung
Frobese, D.-H. (2020). Schon wieder eine Neufassung der TRBS 3151/TRGS 751? : Aktualisierung der Technischen Regel zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen. Technische Sicherheit, 10(04-05), 10–16.