| Zugriffsnummer | 37475 |
| Dokumenttyp | Zeitschriftenartikel |
| Sprache | Deutsch |
| Titel | Rückstausicherungen an Tankstellen - Bewertung der Explosionsgefahr |
| Autor(in); Institution |
Frobese, Dirk-Hans; 3.7, Grundlagen des Explosionsschutzes, PTB-Braunschweig
Priller, Roland; Kessel AG, Lenting, GERMANY
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| Quelle/Jahr | Technische Sicherheit: 6 (2016), 11/12, 11 - 17 |
| ISSN | 2191-0073 |
| Verlag | Düsseldorf: Springer-VDI-Verlag |
| Freie Schlagworte | Explosionsschutz ; Tankstelle ; Abscheidertechnik |
| Zusammenfassung | Bei der Einleitung von Abwässern in ein öffentliches Kanalnetz muss gewährleistet werden, dass die Abwässer sicher in das Kanalnetz abfließen können. Bei nicht ausreichendem Gefälle zum Kanal sind Abwasserhebeanlagen unumgänglich. Bei ausreichendem Gefälle hingegen können bei bestimmten Voraussetzungen alternativ zu Abwasserhebeanlagen auch Rückstauverschlüsse eingesetzt werden. Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse, die im Nachgang von Leichtflüssigkeitsabscheidern an Tankstellen oder Waschanlagen installiert und betrieben werden, müssen in der Regel nicht explosionsgeschützt ausgeführt werden. Ein normgerechter Einbau und Betrieb der Abscheideranlage verhindert, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre sowohl aus dem Leichtflüssigkeitsabscheider als auch aus dem öffentlichen Kanalnetz in eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss gelangen kann. Ebenso ist die Belastung des Abwassers mit wasserlöslichen entzündbaren Flüssigkeiten als so gering zu betrachten, dass sich im Probenahmeschacht und im Auffangbehälter der Hebeanlage durch Ausdampfung keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Hebeanlagen, in die entzündbare Gefahrstoffe direkt eingeleitet werden können, müssen hingegen explosionsgeschützt ausgeführt und der Sammelraum der Hebeanlage als explosionsgefährdeter Bereich ausgewiesen werden. |