| Zugriffsnummer | 20868 |
| Dokumenttyp | Konferenzartikel |
| Sprache | Deutsch |
| Titel | Explosionsschutz bei der industriellen Teilereinigung - Gesetzliche Anforderungen für Herstellung und Betrieb |
| Autor(in); Institution |
Beyer, Michael; 3.7, Zündquellensicherheit, PTB-Braunschweig
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| Quelle/Jahr | ZVO Oberflächentage 2007 mit 46. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e.V.: Vorträge:(2007), 54 - 57 |
| Availability | [CD-ROM] |
| Herausgeber(in) |
Zentralverband Oberflächentechnik
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| Verlag | [Hilden]: Zentralverband Oberflächentechnik |
| Konferenzangaben | Oberflächentage 2007, Garmisch-Partenkirchen, 19-21, September, 2007, Germany |
| Freie Schlagworte | ATEX ; explosion protection ; conformity assessment ; Konformitätsbewertung ; harmonisierte Normen |
| Zusammenfassung | Die Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG fordert die Erfüllung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, damit ein explosionsgeschütztes Gerät in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Eine weitere Richtlinie für den Betrieb explosionsgeschützter Geräte (1999/92/EG) ist in der deutschen Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt. In diesem Beitrag sollen die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen für Hersteller und Betreiber in Bezug auf Geräte zur industriellen Teilereinigung und den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie sowie Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien betrachtet werden. Harmonisierte Normen, wie die DIN EN 12921-1 und DIN EN 12921-3, können ein wichtiges Mittel zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen bilden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, welche Anforderungen durch die Norm adressiert, und dass alle einschlägigen Anforderungen durch die Norm abgedeckt werden. Weiterhin werden die gesetzlich vorgesehenen Verfahren zur Konformitätsbewertung für explosionsgeschützte Produkte vorgestellt. Es wird aufgezeigt, welche Wege die Hersteller beschreiten müssen und welche Alternativen sie wählen können, um die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung unter Beachtung der Explosionsschutz-Richtlinie zu erfüllen. |