| Zugriffsnummer | 20331 |
| Dokumenttyp | Zeitschriftenartikel |
| Sprache | Deutsch |
| Titel | Schallmessungen im gesetzlich geregelten Bereich |
| Autor(in); Institution |
Brandt, Manfred; 1.6, Schall, PTB-Braunschweig
Ratschko, Dirk; 1.7, Angewandte Akustik, PTB-Braunschweig
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| Quelle/Jahr | PTB-Mitteilungen: 117 (2007), 1, 14 - 18 |
| ISSN | 0030-834X |
| DOI | |
| Verlag | Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW |
| Zusammenfassung | Lärm beeinflusst die Lebensqualität vieler Menschen, kann gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen und führt zu erheblichen Kosten. Rund 50 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland fühlt sich häufig oder andauernd durch Lärm belästigt. Das Grünbuch der Europäischen Kommission, Künftige Lärmschutzpolitik, beziffert die Folgekosten von Lärm auf 0,2 bis 2 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Auf Deutschland angewandt sind das zwischen 4 und 40 Milliarden Euro pro Jahr. Lärmschwerhörigkeit ist eine der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten mit über 40.000 laufenden Rentenfällen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Schallpegelmessgeräte, die wichtigsten Messgeräte zur Messung von Lärm, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Vor jeder eichpflichtigen Messung ist ein Schallpegelmessgerät mit einem geeichten Schallkalibrator zu überprüfen. Die Eichfähigkeit von Schallpegelmessgeräten und Schallkalibratoren wird im Rahmen einer Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt. Dabei werden nationale Anforderungen zugrunde gelegt, die unter anderem aus den Normen DIN EN 61672-1 [3], DIN EN 61672-2 [4], DIN 45657 [5] und DIN EN 60942 [6] übernommen wurden. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gehört zu den wenigen Institutionen weltweit, die Schallpegelmessgeräte entsprechend der Norm DIN EN 61672, die aus der internationalen Norm IEC 61672 hervorgegangen ist, vollständig prüfen kann. |