| Zugriffsnummer | 14860 |
| Dokumenttyp | Konferenzartikel |
| Sprache | Deutsch |
| Titel | Explosionsschutz - Neue Festlegungen in der TRbF 20 und TRbF 30 |
| Autor(in); Institution |
Frobese, Dirk-Hans; 3.32, Explosionsdynamik, PTB-Braunschweig
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| Quelle/Jahr | Gewässerschutz und Anlagensicherheit : Fachtagung:(2002), 15 S. |
| Herausgeber(in) |
TÜV Süddeutschland
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| Konferenzangaben | Fachtagung Gewässerschutz und Anlagensicherheit, Bonn, 17-18, April, 2002, Deutschland |
| Freie Schlagworte | Explosionsschutz ; Lagern und Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten |
| Zusammenfassung | Im April 2001 wurde die neue Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 20 "Läger" vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) nach mehrjähriger Diskussion veröffentlicht. Zugleich wurden die TRbF 110 und 210, in denen die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bisher beschrieben war, zurückgezogen. Zwischenzeitlich wurde eine neue TRbF "Füllstellen, Entleerstellen und Flugbetankungsstellen" erarbeitet und im Dezember 2001 vom Deutschen Ausschuss für brennbare Flüssigkeiten (DAbF) verabschiedet. Die Veröffentlichung dieser neuen TRbF wird in Kürze erfolgen. Die TRbF 30 löst die bisherigen TRbF 111 und 211 ab, die mit der Veröffentlichung der TRbF 30 zurückgezogen werden. Bei der Überführung der bisherigen Technischen Regeln in die TRbF 20 und in die TRbF 30 wurden die Ausführungen zum Explosionsschutz wesentlich überarbeitet und dem heutigen Stand der Technik angepasst. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Änderungen bei den explosionsgefährdeten Bereichen vorgestellt und diskutiert werden. |